Die Meisterprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss
des Regierungspräsidiums, Abteilung Hauswirtschaft abgelegt.
Grundlage ist die Verordnung über die Anforderungen in der
Meisterprüfung in der Hauswirtschaft, Teilbereich städtische
Hauswirtschaft vom 28. Juli 2005.
Zwischenprüfung: keine
Abschlussprüfung:
1. Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen:
- Präsentation eines Arbeitsprojektes (60 Min.)
Für die Durchführung steht ein Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung
- Schriftliche Prüfung (180 Min.)
2. Betriebs- und Unternehmensführung:
- Situationsaufgabe, in der die Haushalts- und Unternehmenssituation eines fremden Betriebes analysiert und beurteilt sowie Lösungen vorgeschlagen werden sollen. (Vorbereitung 180 Min. / Gespräch 60 Min.)
- Schriftliche Prüfung (180 Min.)
3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung:
- Praktischer Teil (60 Min.)
Durchführung einer vom Prüfling in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss auszuwählenden Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch (30 Min.)
- Schriftliche Prüfung (180 Min.)
- Mündliche
Prüfung nur, wenn diese für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Bewertung von Bedeutung ist.
Abschlusszeugnis:
Meister/-in der Städtischen Hauswirtschaft
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