Die Prüfung nach BBiG wird vom Prüfungsausschuss des
Regierungspräsidiums unter Beteiligung der Berufsschule durchgeführt.
Zwischenprüfung:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung
durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen
Teil und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil:
Im schriftlichen Teil der Prüfung werden die Prüflinge
in den Prüfungsbereichen hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen,
hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen sowie Wirtschafts- und
Sozialkunde sowie Gemeinschaftskunde und Deutsch geprüft.
2. praktischer Teil:
Im praktischen Teil der Prüfung sollen die Prüflinge zwei
Aufgaben aus dem Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgungs- und
Betreuungsleistungen bearbeiten. Dabei bezieht sich eine Aufgabe
auf das Einsatzgebiet. Die Aufgaben werden in einem Prüfungsgespräch
erläutert.
Für die Planung der Prüfung hat der Prüfling einen
Tag Zeit, für die Durchführung höchstens 6 Stunden.
Für die eine Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
- das Beurteilen von Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen
- das Zubereiten von Speisen und der Service
- das Reinigen und Pflegen von Räumen
- das Gestalten von Räumen oder des Wohnumfeldes
- das Reinigen und Pflegen von Textilien
- das Bewirtschaften von Vorräten
- Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen
- das Motivieren und Beschäftigen von Personen, Gespräche
führen
Für die Aufgabe aus dem Einsatzgebiet kommen insbesondere
folgende Bereiche in Frage:
- betriebsspezifische Produkte- und Dienstleistungsangebote
- Kundenorientierung und Marketing
- spezifische Betriebsräume und Betriebseinrichtungen
Abschlusszeugnis:
Staatlich anerkannte/-r Hauswirtschafter/-in (städtisch und
ländlich)
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