| 1. Abschluss: |
Beikoch/Beiköchin ("Fachwerker/-in")
und gleichzeitig ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand
|
| 2. Schulart und Dauer: |
3-jährige Sonderberufsschule in Teilzeitform |
| 3. Voraussetzungen: |
Ausbildungsvertrag zum Fachwerker mit einem Betrieb im dualen System
und
Eignungsuntersuchung gemäß §48 BBiG bei der Dienststelle
der Bundesanstalt für Arbeit |
| 4. Inhalte und Ziele:
|
Die Sonderberufsschule Hauswirtschaft ist eine 3-jährige
Teilzeitschule. Sie ist eine Sonderform der Berufsschule: es werden
hier berufsschulpflichtige (Lern-) Behinderte aufgenommen, die eine
Ausbildung für Behinderte gemäß §48 BBiG angetreten
bzw. eine Arbeit aufgenommen haben. Die Schüler/-innen werden
dabei in ihrer betrieblichen Ausbildung von der Sonderberufsschule
begleitet.
Im Unterricht der Schule vertiefen die Schüler/-innen ihre
Allgemeinbildung und erwerben die für die Berufsausübung
erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse.
Da die Schule eine Sonderschule ist, hat sie auch - gegenüber
der Bildungsgänger der sonstigen Berufsschule - besondere Ziele:
- Befähigung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf gemäß
§ 48 BBiG.
- Förderung und Stabilisierung der Persönlichkeit des
(lern-) behinderten Jugendlichen. |
| 5. Ausbildungsbetriebe: |
Die Vermittlung erfolgt in der Regel über den Internationalen
Bund (IB). |
| 6. Unterricht: |
10 Stunden Unterricht an 1,5 Tagen pro Woche.
Unterrichtsfächer:
1. Pflichtbereich
| |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
| Allgemein bildender bereich: |
|
|
|
| Religion |
1 |
1 |
1 |
| Deutsch |
1 |
1 |
1 |
| Wirtschaftskunde |
1 |
1 |
1 |
| Gemeinschaftskunde |
1 |
1 |
1 |
| Fachtheoretischer Bereich: |
|
|
|
| Fachkunde/Technologie |
1 |
1 |
1 |
| Mathematik/Fachrechnen |
1 |
1 |
1 |
| Praktische Fachkunde |
4 |
4 |
4 |
| Summe: |
10 |
10 |
10 |
Unterrichtsinhalte:
Folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten sind Gegenstand der Berufsausbildung:
- Kennenlernen des Ausbildungsbetriebs
- Pflege und Instandhaltung der Maschinen und Arbeitsgeräte
in der Küche
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Hygiene und Umweltschutz
- Sachgemäße Aufbewahrung und Lagerung der Küchenvorräte
- Vorbereiten von Salaten, Gemüsen und Kartoffeln
- Herstellen und Anrichten von Salaten, Gemüsen, Kartoffeln,Teigwaren,
Hülsenfrüchten und Reis
- Vor- und Zubereitung in der kalten Küche
- Zerlegen von Schlachtfleisch, koch- und bartfertiges Vorbereiten
- Ansetzen, Zubereiten und Anrichten von Suppen und Grundsoßen
- Herstellen und Anrichten von Kompotten und einfachen Süßspeisen
- Herstellen und Anrichten von einfachen Fleischgerichten
- Herstellen und Anrichten von Eiergerichten |
| 7. Prüfungen: |
Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der IHK unter
Beteiligung der Berufsschule durchgeführt.
Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil:
- Wirtschaftskunde
- Gemeinschaftskunde
- Fachkunde
- Fachrechnen
- Deutsch
2. praktischer Teil:
- Nahrungszubereitung
Abschlusszeugnis:
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Sonderberufsschule Hauswirtschaft
und der Ausbildung im Betrieb erwerben die Absolventen/-innen den
Status eines/-r Fachwerkers/-in und erhalten ein Zeugnis der Industrie-
und Handelskammer.
Gleichzeitig wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand
zuerkannt.
|
| 8. Weiterbildungsmöglichkeiten: |
Ausbildung bis zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf |
| 9. Anmeldung: |
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über den IB. Download
Anmeldebogen (*.pdf) |