Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss mit jeweils
Meister-, Gesellen- und Lehrerbeisitzern unter Beteiligung der Berufsschule
duchgeführt.
Zwischenprüfung:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres
eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus zwei
praktischen Aufgaben, die in insgesamt höchstens vier Stunden
zu bearbeiten sind, sowie aus schriftlichen Aufgaben, die sich auf
die praktischen Aufgaben beziehen und höchstens 2,5 Stunden
in Anspruch nehmen.
Den beiden praktischen Aufgaben liegen folgende Gebiete zu Grunde:
- Herstellen von Weizenbrot oder Herstellen von Weizenkleingebäck
- Herstellen von Feinen Backwaren aus Teig oder Masse oder Herstellen
von Backwarensnacks oder Partykleingebäck
Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil:
Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt höchstens
sechs Stunden dauert, sind folgende Aufgaben zu bearbeiten:
- Warenwirtschaft und Produktionstechnik von Backwaren und kleinen
Gerichten
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Wirtschafts- und Sozialkunde
2. praktischer Teil:
Im praktischen Teil sollen die Prüfungsteilnehmer/innen in
insgesamt höchstens acht Stunden vier Arbeitsaufgaben durchführen
und während dieser Zeit in insgesamt 15 Minuten ein Fachgespräch
darüber führen. Folgende vier Arbeitsaufgaben kommen in
Betracht:
- Herstellen von Sauerteigbrot
- Herstellen von Kleingebäck unterschiedlicher Teige und unterschiedlicher
Formen
- Herstellen von Backwarensnacks, Partykleingebäck oder kleinen
Gerichten
- Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen oder Massen oder Herstellen
einer Torte
Abschlusszeugnis:
Bäcker/Bäckerin |