Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der jeweiligen
IHK unter Beteiligung der Berufsschule durchgeführt.
Zwischenprüfung:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung
durchgeführt (reine Kammerprüfung). Sie wird praktisch
und schriftlich durchgeführt und soll vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres
stattfinden.
Sie erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung
der ersten 18 Monate und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts,
soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil:
Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt fünf Stunden
in Anspruch nimmt, werden die Prüfungsbereiche Technik, Qualitätsmanagement
sowie Wirtschaftskompetenz geprüft. Gemeinschaftskunde und
Deutsch werden zusätzlich für das Erlangen des Berufsschulabschlusses
geprüft.
2. praktischer Teil:
In der praktischen Prüfung sollen in insgesamt höchstens
sechs Stunden 3 Arbeitsproben durchgeführt werden. Dafür
kommen vor allem Folgende in Betracht:
- Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Produktionsmaschine/-anlage
sowie Steuern und Überwachen des Produktionsprozesses
- Umrüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Verpackungsmaschine/-anlage
sowie Steuern und Überwachen des Verpackungsprozesses
- Durchführen von mindestens einer Qualitätskontrolle
und das Beurteilen von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen, Halbfabrikaten
und Fertigprodukten
Abschlusszeugnis:
Fachkraft für Lebensmitteltechnik; Zeugnis der IHK |