Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss unter der Beteiligung
von Meister-, Gesellen- und Lehrerbeisitzern duchgeführt.
Zwischenprüfung:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird vor dem Ende des zweiten
Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie
besteht aus einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung
und erstreckt sich auf die Ausbildungsinhalte der betrieblichen
Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit
er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil:
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in den Prüfungsfächern
Technologie, Technische Mathematik, Dekoratives Gestalten sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich geprüft werden.
2. praktischer Teil:
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling verschiedene
Arbeitsproben durchführen.
Schwerpunkte:
- Beraten von Kunden und Verkaufen von Waren unter Berücksichtigung
lebensmittelrechtlicher Vorschriften
- Annehmen und Bearbeiten einer Bestellung unter Berücksichtigung
spezieller Kundenwünsche
- Dekorieren und verkaufsförderndes Präsentieren von Waren
- Dekoratives Herrichten von Waren als Präsent
- Portionieren und verkaufsgerechtes Herrichten von Waren
- Herrichten und Dekorieren einer Platte
Abschlusszeugnis:
Fachverkäufer/-in im Nahrungsmittelhandwertk(Fleischerei) |