Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der Konditoren-Innung
Heilbronn gemeinsam mit der Berufsschule duchgeführt.
Zwischenprüfung der Handwerkskammer (vor Ende des 2. Ausbildungsjahres).
1. praktischer Teil:
In höchstens 240 Minuten sind nach Vorgabe zwei Erzeugnisse
aus den folgenden Bereichen herzustellen:
- gefüllte und dekorierte Konditoreierzeugnisse aus Teig
- gefüllte Konditoreierzeugnisse aus Masse
- kleine Gerichte aus frischen Rohstoffen
2. schriftlicher Teil:
In höchstens 150 Minuten soll der Prüfling schriftliche
Aufgaben bearbeiten, die sich auf die praktischen Aufgaben beziehen.
Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil (Berufsschule und Handwerkskammer gemeinsam):
Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:
- Entwerfen und zeichnen von Konditoreierzeugnissen
- Warenwirtschaft, Produktionstechnik und Hygiene
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Wirtschaft und Sozialkunde
2. schriftlicher Teil (nur Berufsschule):
Voraussetzung zur Erlangung des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
ist eine weitere Prüfung in den Fächern Deutsch und Gemeinschaftskunde.
3. praktischer Teil (nur Handwerkskammer):
Voraussetzung zur Erlangung des Gesellenbriefes ist eine praktische
Prüfung. Dabei sind in höchstens 12 Stunden auszuführen:
A. eine Arbeitsaufgabe nach vorgegebenem Thema (samt Dokumentation)
- Herstellen einer Drei-Etagen-Festtagstorte oder
- Herstellen eines Formstücks entsprechender Größe
B. zwei Arbeitsaufgaben aus den Bereichen
- Herstellen eines kleinen Gerichtes, einschließlich Suppe
und Dessert
- Herstellen von Erzeugnissen aus Teig oder Masse
- Herstellen einer Konfektmischung aus Teegebäck und Pralinen
einschließlich Garnieren, Dekorieren und Präsentieren
Abschlusszeugnis:
Zeugnis als Geselle/Gesellin im Konditoreiberuf |