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3. Voraussetzungen: |
Hauptschulabschluss oder mindestens gleichwertiger Bildungsstand
und
Abschlusszeugnis der Berufsschule im Bereich Ernährung und
Hauswirtschaft
und
abgeschlossene Ausbildung im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft
und
anschließend mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
und
aktuelle Bescheinigung über Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetzes |
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4. Inhalte und Ziele:
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Die industrielle Produktion von Lebensmitteln stellt die Fachleute vor immer neue Aufgaben - eine Herausforderung für die Unternehmensführung, die Forschung und nicht zuletzt für die Aus- und Weiterbildung. Sicher ist, dass die Technisierung und die Automatisierung weiter zunehmen werden, dass also der
Einsatz von komplexen Produktionslinien optimiert und überwacht werden muss, dass Produktionsplanung und -steuerung immer bedeutender werden.
Weiterhin wird die kontinuierliche Verbesserung von Prozessabläufen eine Rolle spielen. Fehlerquellen müssen durch sorgfältige Vorplanung minimiert, die Produktqualität muss konstant gehalten werden.
Weitere wichtige Punkte sind Energieeinsparung, betrieblicher Umweltschutz und möglichst naturidentische Fertigprodukte.
Wir bilden deshalb nicht Spezialisten für eine Produktgruppe der Lebensmitteltechnik aus, sondern branchenübergreifende Lebensmitteltechniker.
Projekte werden durch Moderation (Lehrer) angeleitet, im Team geplant, organisiert und durchgeführt. Der Praxisbezug wird hergestellt durch Versuche im Technikum, durch mikrobiologische,
analytische und sensorische Untersuchung von Produkten im Labor, durch Exkursionen und Fachvorträge von Industrievertretern.
Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist die Technikerarbeit, die vor allem dem Nachweis des Erwerbs überfachlicher Qualifikationen dient. Ein gewähltes Thema wird in der Regel im Team
selbständig geplant, bearbeitet, dokumentiert und vor einem Ausschuss präsentiert. Großer Wert wird dabei auf Klärung von Problemfeldern gelegt, die aus der betrieblichen Praxis der
Lebensmittelindustrie kommen, wie diese adäquat aufgearbeitet und gelöst werden können. Zusammenarbeit und Koordination zwischen Schule und Betrieb zeigen dabei Praxisnähe und
Umsetzung der Problemfragen.
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8. Prüfungen: |
Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der Fachschule
durchgeführt, dem Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart und
der Schulleiter angehören.
Die Prüfung ist eine staatliche Abschlussprüfung nach
der Techniker-Verordnung.
Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil: 5 Fächer
2. Technikerarbeit
3. mündliche Prüfung: in mind. einem Fach
Abschlusszeugnis:
Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in Fachrichtung Lebensmitteltechnik
und Fachhochschulreife |