| 1. Abschluss: |
Mit dem Abschluss des Berufskollegs Gesundheit und Pflege I - Verzahnung mit dem dualen Ausbildungsberuf „Medizinische Fachangestellte“ kann man sich um die Aufnahme einer Ausbildung im Berufskolleg Gesundheit und Pflege II - Verzahnung mit dem dualen Ausbildungsberuf „Medizinische Fachangestellte“ bewerben. |
| 2. Schulart und Dauer: |
1-jährige Vollzeitschule |
| 3. Voraussetzungen: |
Für die Aufnahme in das Berufskolleg Gesundheit und Pflege I-MFA benötigt man
- die Fachschulreife oder
- den Realschulabschluss oder
- das Versetzungszeugnis in die 11. Jahrgangstufe eines Gymnasiums oder
- den Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes. |
| 4. Inhalte und Ziele:
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Die Ausbildung im Berufskolleg Gesundheit und Pflege I - Verzahnung mit dem dualen Ausbildungsberuf "Medizinische Fachangestellte" bereitet Jugendliche gezielt auf die Anforderungen einer modernen Arbeitswelt insbesondere im gesundheitlich-pflegerischen Bereich vor. Gleichzeitig wird die Allgemeinbildung weitergeführt.
Gehen die Schüler/-innen nach dem Besuch der Schule ein Arbeitsverhältnis ein, so ist die Berufsschulpflicht erfüllt; gehen sie ein Ausbildungsverhältnis ein, so besteht die Berufsschulpflicht weiter.
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| 5. Probezeit: |
Die Aufnahme in das 1BKPI-MFA erfolgt zunächst auf Probe. Sind die Noten des Halb-jahreszeugnisses so, dass die Schülerin/der Schüler damit nicht versetzt würde, ist die Probezeit nicht bestanden. Die Schülerin/ der Schüler muss dann nach Beschluss der Klassenkonferenz die Schule verlassen.
Sie/er kann die Schule jedoch auf eigenen Wunsch noch bis zum Ende des Schul-jahres weiter besuchen. Wenn das Versetzungsziel nicht erreicht wird, muss die Schule verlassen werden. D.h.: Das Schuljahr kann nicht wiederholt werden. Eine freiwillige Wiederholung ist nicht möglich. |
| 6. Unterricht: |
30 Stunden Unterricht an 5 Tagen pro Woche.
6 Wochen Praktikum im Betrieb.
Unterrichtsfächer:
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1. Jahr |
| 1. Pflichtbereich: |
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| Allgemeiner Bereich: |
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| Religionslehre |
1 |
| Deutsch/Betriebliche Kommunikation |
2 |
| Englisch |
3 |
| Mathematik |
3 |
| Gemeinschaftskunde/Wirtschaftspolitik |
2 |
| Berufsfachlicher Bereich: |
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| Berufsfachliche Kompetenz mit Projektkompetenz |
10 |
| Wirtschaftskompetenz |
2 |
| Datenverarbeitung |
2 |
| SOL |
2 |
| Berufspraktischer Bereich: |
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| Berufsfachliche Kompetenz |
3 |
Summe: |
30 |
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| 2. Wahlpflichtbereich: |
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| Berufsbezogene Fächer |
3 |
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| Praktikum |
6 Wochen |
Zusätzlich muss ein mind. 6-wöchiges Praktikum in geeigneten Arztpraxen absolviert werden, das teilweise in den Ferien stattfinden soll. Ohne den Praktikumsnachweis ist das 1BKPI-MFA nicht bestanden. |
| 7. Prüfungen: |
Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung in einzelnen Fächern.
Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss des Berufskollegs durchgeführt.
Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil:
Die schriftliche Prüfungsarbeit ist im Fach Berufsfachliche Kompetenz anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten.
2. mündlicher Teil:
Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Fächer des Pflichtbereichs erstrecken. Sie soll keine Wiederholung, sondern eine Ergänzung der schriftlichen Prüfung sein und in der Regel 10 bis 15 Minuten je Schüler und Fach dauern, sie darf insgesamt nicht mehr als drei Fächer umfassen.
Abschlusszeugnis:
Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis gemäß Anlage 2 mit den nach § 17 Abs. 1 bis 3 ermittelten Endnoten.
Der Abschluss des Berufskollegs berechtigt zur Bewerbung für das Berufskolleg Gesundheit und Pflege II. |
| 8. Weiterbildungsmöglichkeiten: |
- ein Jahr Lehrzeitverkürzung ist möglich bei der Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten
- Berechtigung zur Aufnahme ins 1BKP2, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsfachliche Kompetenz mindestens 3.0 ist |
| 9. Anmeldung: |
Download
Anmeldebogen 1BKP1-MFA(*.pdf)
Download Info zum Anmeldebogen 1BKP1-MFA(*.pdf) |