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Peter Bruckmann

Unesco-Projektschule

OES Schulentwicklung

 
Berufsfachschule Altenpflege
1. Abschluss:

Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/-in

2. Schulart und Dauer:
3-jährige Berufsfachschule in Teilzeitform
3. Voraussetzungen:

1. Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand

oder
2. Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand

und
eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung
oder
eine mindestens 3-jährige einschlägige Tätigkeit
oder
der Abschluss als Altenpflegehelfer/-in oder Krankenpflegehelfer/-in

und
3 . Nachweis eines Ausbildungsvertrages mit einer von der Schule genehmigten Einrichtung der Altenhilfe, in dem sich die Einrichtung bereit erklärt, den/die Bewerber/-in praktisch auszubilden.

und
4 . Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes des/der Altenpflegers/-in

sowie
5. gute Deutschkenntnisse

4. Inhalte und Ziele:

Tätigkeiten/Berufsbild:
Die Tätigkeiten einer Altenpflegerin ergeben sich nach dem Arbeitsfeldern im späteren Berufsalltag, z.B.:
- Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren.
- Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen, beraten, begleiten und betreuen.
- Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken.
- Alte Menschen bei der Tagesgestaltung unterstützen.
- An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken.
- Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen bei altenpflegerischen Handlungen berücksichtigen.
- Berufspolitisch aktiv werden.
- Beratung und Anleitung von Angehörigen und Bezugspersonen.

Praktische Ausbildung:
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung 3 Jahre.
Die praktische Ausbildung findet in Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenhilfe, gem. §4 Abs.3 Altenpflegegesetz, statt und mindestens 2500 Stunden.
Abschnitte der Ausbildung können in weiteren Einrichtungen, in denen alte Menschen betreut werden, stattfinden. Näheres regelt die Berufsfachschule für Altenpflege.

Gliederung der praktischen Ausbildung:

Stationäre oder ambulante Altenhilfe 1700 Std.
Facheinsatz:  
- ambulant (stationär bei ambulanten Ausbildungsträgern) 300 Std.
- Gerontopsychiatrie 300 Std.
- Geriatrie (Krankenhaus, Reha-Einrichtungen) 200 Std.
Summe:
2500 Std.


Die praktische Ausbildung wir nach einem Ausbildungsplan durchgeführt. Die Betreuung der Schüler/-innen übernehmen in der Ausbildungseinrichtung Praxisanleiter/-innen.
In der praktischen Ausbildung werden die Schüler/-innen durch die Praxisanleiter/-innen der Ausbildungseinrichtungen stufenweise an die eigenverantwortliche Übernahme der pflegerischen Aufgaben herangeführt.
Während der Ausbildung erhält der/die Schüler/-in von der Praxisstelle eine Ausbildungsvergütung, die sich an den Vergütungssätzen der Krankenpflegeausbildung orientiert (BAT).
Über mögliche Zuschüsse (Umschulungs- und Fördermaßnahmen) gibt das zuständige Arbeitsamt Auskunft.
Auf Antrag besteht die Möglichkeit der Ausbildungsverkürzung.

5. Probezeit:

Probezeit: 6 Monate; Näheres regeln die Ausbildungsbetriebe

6. Unterricht:

Unterricht an 2 Tagen pro Woche und an bis zu zwei Blöcken im Schuljahr mit mindestens 2100 Unterrichtsstunden

Unterrichtsfächer:
Die Ausbildungsinhalte für den Unterricht ergeben sich aus der Stundentafel der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Sie werden nicht mehr über Fächer definiert, sondern über Lernfelder. Hier wird das Lernen stärker auf die konkreten beruflichen Aufgaben und die Handlungsabläufe in der Altenpflege ausgerichtet.

Lernbereiche:
- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
- Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
- Altenpflege als Beruf

  1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1. Pflichtbereich      
Religionslehre/Lebens- und Glaubensfragen 40 40 40
Deutsch 40 40 40
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege 400 400 400
Unterstützung bei der Lebensgestaltung 80 80 40
Rechtliche und instistutionelle Rahmenbedingungen 80 40 40
Altenpflege als Beruf 40 80 80
       
2. Wahlpflichtbereich      
z.B.:
- Grundlagen der Bewegungslehre
- Strategien zur Förderung der Körperwahrnehmung
- Kommunikation
- Seminar zur Sterbebegleitung
- Grundlagen zur Organisation einer Wohneinheit
- Fest- und Feiertagsgestaltung
40 40 40
Summe:
720 720 680
7. Prüfungen:

Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der Berufsfachschule durchgeführt.

Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung besteht aus
- einer praktischen Prüfung im Bereich Alten- und Krankenpflege nach dem Prinzip "aktivierende Pflege" verbunden mit einer schriftlichen Ausarbeitung
- einer schriftlichen Prüfung im Fach Gesundheits-, Krankheits- und Arzneimittellehre
- einer mündlichen Prüfung in bis zu drei Fächern
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist freiwillig.
Mit erfolgreichem Bestehen der Zwischenprüfung kann nach dem 1. Ausbildungsjahr die Ausbildung mit dem Abschluss als Staatlich geprüfte/-r Altenpflegehelfer/-in beendet werden.

Abschlussprüfung:
1. schriftlicher Teil
2. praktischer Teil
3. mündlicher Teil

Abschlusszeugnis:
Nach erfolgreichem Abschluss wird von den Absolventen die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/-in" erworben.

8. Weiterbildungsmöglichkeiten:

Beispiele:
Pflegemanagement
- Leitung einer Wohneinheit
- Pflegedienstleitung
- Heimleitung

Pflegepädagogik
- Praxisanleiter
- Mentor
- Lehrer für Pflegeberufe

Fachpflege/Fachberatung
- für Rehabilitation
- für Urostomie und Colostomie
- für Diabetes
- Altentherapeut
- für Gerontopsychiatrie

9. Anmeldung:
Download Anmeldebogen (*.pdf)
Download Info zum Anmeldebogen 3BFA (*.pdf)
Download ALFA QS erstes Jahr (*.pdf)
Download ALFA QS zweites Jahr (*.pdf)
Download ALFA Gesamttext (*.pdf)
 
  © AK Website Peter-Bruckmann-Schule 24.01.2010