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Schulorganisation Bildungsangebot Service |
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Die Schülermitverwaltung ist nach § 62 – 70 Schulgesetz eine Interessenvertretung aller Schülerinnen und Schüler, die sich aus den Klassensprecher/innen aller in einer Schule vertretenen Klassen und den jeweiligen Stellvertretern / Stellvertreterinnen zusammensetzt. Sie stellen ein Bindeglied zwischen Schülerinnen, Schülern, der Schulleitung und der Lehrerschaft dar. Sie haben kein politisches Mandat, aber ihre Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens soll ihre Entwicklung zu freien und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten unterstützen. Zu den Aufgaben einer Schülermitverwaltung gehört nach § 7 der SMV-Verordnung
Die Rechte einer Schülermitverwaltung sind
Beraten und unterstützt wird die Schülermitverwaltung durch die Schulleitung (§ 66 Schulgesetz) und die Verbindungslehrer (§68 Schulgesetz) Zu den Aufgaben der Schulleitung gehört
Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört
Die Wahl der Schulsprecherin / Schulsprecher und der Stellvertreter erfolgt nach §4 der SMV-Richtlinien
Zu den Aufgaben der Schülersprecherin / des Schülersprechers (§ 67 Schulgesetz) gehört
Die Stellvertreterin / der Stellvertreter unterstützen die Schülersprecherin / den Schülersprecher bei den anstehenden Aufgaben Der Landesschülerbeirat
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| © AK Website Peter-Bruckmann-Schule | 24.01.2010 |