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Peter Bruckmann

Unesco-Projektschule

OES Schulentwicklung

 
SMV


SMV und Schulgesetz

Die Schülermitverwaltung ist nach § 62 – 70 Schulgesetz eine Interessenvertretung aller Schülerinnen und Schüler, die sich aus den Klassensprecher/innen aller in einer Schule vertretenen Klassen und den jeweiligen Stellvertretern / Stellvertreterinnen zusammensetzt. Sie stellen ein Bindeglied zwischen Schülerinnen, Schülern, der Schulleitung und der Lehrerschaft dar. Sie haben kein politisches Mandat, aber ihre Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens soll ihre Entwicklung zu freien und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten unterstützen.

Zu den Aufgaben einer Schülermitverwaltung gehört nach § 7 der SMV-Verordnung

  • die Vertretung der Schülerinteressen
  • die Mitwirkung bei Schulkonferenzen und
  • die Förderung fachlicher, sportlicher, kultureller, sozialer und politischer Interessen

Die Rechte einer Schülermitverwaltung sind

  • Anhörungs- und Vorschlagsrecht
  • Beschwerderecht
  • Vermittlungs- und Vertretungsrecht
  • Befreiung vom Schulunterricht für die Mitarbeit in der SMV

Beraten und unterstützt wird die Schülermitverwaltung durch die Schulleitung (§ 66 Schulgesetz) und die Verbindungslehrer (§68 Schulgesetz)

Zu den Aufgaben der Schulleitung gehört

  • die Bereitstellung von Räumlichkeiten und angemessener Zeit
  • die Anhörung und Unterstützung der SMV, in der Regel über die Schulsprecher/in

Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört

  • die Beratung der SMV
  • die Unterstützung bei ihren Aufgaben
  • die Verbindung zu Lehrern, Schulleitung und Eltern sicherzustellen
  • die beratende Teilnahme an SMV-Sitzungen

Die Wahl der Schulsprecherin / Schulsprecher und der Stellvertreter erfolgt nach §4 der SMV-Richtlinien

  • durch alle Klassensprecherinnen / Klassensprecher, also der gesamten SMV einer Schule
  • jeweils für ein Schuljahr

Zu den Aufgaben der Schülersprecherin / des Schülersprechers (§ 67 Schulgesetz) gehört

  • die Einberufung und Leitung aller SMV – Treffen
  • die Ausführung der vereinbarten Beschlüsse.

Die Stellvertreterin / der Stellvertreter unterstützen die Schülersprecherin / den Schülersprecher bei den anstehenden Aufgaben

Der Landesschülerbeirat

  • ist das Vertretungsorgan der SMV auf Landesebene
 
  © AK Website Peter-Bruckmann-Schule 24.01.2010